... lassen bliben in allen iren fryhiden gebrauch und
rechten ...
2025: Staufenberg - 575 Jahre hessisch!
Am Montag, im Anschluss an den nachösterlichen
„Bittsonntag“ im Frühling vor 575 Jahren, genau am
11. Mai 1450, sicherte Landgrafen Ludwig I. von Hessen der Stadt Staufenberg -
„Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde“ -
schriftlich ihre bisherigen
Rechte und Freiheiten zu.[1]
Im Gegenzug huldigte diese, wie viele ehemals
ziegenhainische Gemeinwesen, ihrem neuen Landesherren.[2]
Zu Beginn des Jahres war der letzte Ziegenhainer Graf
Johann II. ohne Nachkommen verstorben[3], und die Grafschaft Ziegenhain,
zu der Staufenberg gehört und die über das ganze Spätmittelalter
hinweg zwischen den aufstrebenden Territorialherrschaften der
hessischen Landgrafen und der Erzbischöffe von Mainz mal auf der
einen, mal auf der anderen Seite gestanden hatte, ging endgültig an die
Landgrafschaft Hessen über. Ein entsprechender Erbvertrag war schon
Jahre vorher geschlossen worden.[4] Abt Reinhard von Fulda als
eigentlicher Lehensgeber belehnte schließlich am 13. November 1450
Landgraf Ludwig I. mit Ziegenhain und Nidda[5]; Johann II. war schon seit
Jahren nurmehr dem Landgrafen nachgeordneter Lehensnehmer gewesen. Spätestens seither weht über
Staufenberg die hessische Fahne mit dem „bunten Löwen“, wie wir aus
hessischen Amtsrechnungen des gleichen Jahres zu Staufenberg erfahren[6]:
Item den von Stoiffenbg von sinre banir banre mit
den bonten lewen kost 7 gulden hieß mich myn
gnediger her.
Den Ereignissen des Jahres 1450 verdankt die Stadt Staufenberg die
älteste Urkunde in
ihrem Stadtarchiv. Das Schriftstück aus Pergament
mit Resten des hessischen Siegels[7] hat sich mit leider nur wenigen
weiteren Dokumenten ähnlich hohen Alters über die Jahrhunderte
erhalten und dokumentiert die Bedeutung, die ihm die Verantwortlichen
in Staufenberg immer zugemessen haben.
Das Stadtarchiv mit einer breiten Überlieferung aus den Ortsteilen
Daubringen, Mainzlar, Staufenberg und Treis erweist sich damit einmal
mehr als das historische Gedächtnis der Kommune.
(vh/22.05.2025)